Förderung von Photovoltaikanlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem 1. April 2000 die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Seit dem 1. Januar 2009 gelten neue Vergütungssätze. Die Vergütungshöhe von Solarstrom ist differenziert nach Anlagengröße und Anlagenart der Anlage.

Freiflächenanlagen
Anlagen auf Dachflächen
Jahr der
Inbetrieb
-nahme

ct/kWh
bis 30 kW

ct/kWh

30 - 100 kW

ct/kWh

100 - 1.000 kW

ct/kWh

über 1.000 kW

ct/kWh

2009
31,94
43,01
40,91
39,58
33,00
2010
28,75
39,57
37,64
35,62
29,70
2011
26,16
36,01
34,25
32,42
27,03
...
Degression 10 % (2010)
Degression 9 % (2011)
Degression 8 % (2010)
Degression 9 % (2011)
Degression 10 % (2010)
Degression 9 % (2011)
jeweils zum 1.1. des neuen Jahres; Vergütungszeitraum jeweils 20 Jahre

Auszug aus dem Gesetzestext hier zum Download

Weitere ausführliche Informationen unter www.eeg-aktuell.de



KfW-Förderung für Solarstromanlagen

Zinsgünstige Darlehen für die Installation von Solarstromanlagen bis zu einem Volumen von 50.000 EUR. Die Kredite werden von der KfW zur Verfügung gestellt und von den Hausbanken ausgegeben.

Das Programm kann AUSSCHLIESSLICH für den Erwerb oder die Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Private, gemeinnützige oder gewerbliche Antragsteller, Freiberufler, Landwirte etc. können Anträge stellen. Die jeweils aktuellen Konditionen finden Sie auf den Webseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau.



Förderungen durch das Bundesamt für Wirschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.


Basis-, Bonus-, und Innovationsförderung Solar
hier zum Download


Noch mehr und ausführliche Informationen finden Sie >HIER<
Mit Download von Anträgen



Zusammenfassung aller wichtigen Eckdaten zur Förderung von erneuerbaren Energien



Hier zum Herunterladen







Photovoltaik-Versicherung
Innovativer Schutz für Ihre Anlage

Mit einer Photovoltaik-Versicherung können Sie sich als Betreiber einer Anlage gegen unvorhergesehen eintretende Schäden absichern. Egal ob es sich bei der Anlage um eine Dach- oder Wandmontage handelt oder um eine Anlage, die auf freiem Gelände aufgestellt ist.

Die Photovoltaik-Versicherung sorgt dafür, dass Ihre Anlage umfassend geschützt ist. Versichert ist alles, was unmittelbar zum Funktionieren der Anlage gehört. Von den Solarmodulen über die Verkabelung bis hin zum Wechselrichter oder Einspeisezähler.

Die Versicherung greift, wenn unvorhergesehene Sachschäden eintreten, z. B. durch:

  • Überspannung, Kurzschluss, Induktion
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sabotage, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Höhere Gewalt

Mehr Infos unter www.helvetia.de